Cloudyas Photography

Fotografin aus Hamburg

Leistungen

Ich biete Portraitaufnahmen in der Stadt, Natur (Wälder, Strände, Felder,…), in oder um Lost Places, bei Dir zu Hause als Homeshooting, mit Deinem Partner oder auch liebsten Tier an..  wie und wo du Dich am wohlsten fühlst.

In erster Linie bin ich Fotografin in Hamburg und Umgebung.. je nach dem, wie deine Vorstellungen sind, biete ich jedoch auch andere Orte an, zum Beispiel die Ostsee, Schwerin, Boizenburg, Lüneburger Heide,.. um Dir mal eine grobe Richtung zu geben. Vieles ist möglich, daher schreib mir einfach mit Deinen Vorstellungen und wir können alles individuell abstimmen 🙂

Komplettpreis 

Ich biete einen Komplettpreis an, der abhängig vom Aufwand ist: Bereich, wieviele Personen, Entfernung/Anfahrt, Zeitfaktor usw. In dem Preis ist dann alles enthalten; auch die Bearbeitung Deiner Bilder, die ich Dir nach dem Shooting in einer Onlinegalerie als JPG in einer hohen Auflösung zur Verfügung stelle.
Wenn Du ein zweites Mal zu mir kommst, biete ich Dir einen Rabatt von 5 % auf den mit Dir vereinbarten Komplettpreis an, beim dritten Mal einen Rabatt von 10 %.
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Was ich noch betonen will: In meinen Augen ist jeder mit seiner eigenen Individualität schön! Mir ist es vor allem wichtig, Dich zu fotografieren; mit Deinen einzigartigen Charaktereigenschaften und Vorstellungen. Also trau Dich 🙂

Nimm gern Kontakt mit mir auf und wir können alles erstmal ganz unverbindlich besprechen..
Meine E-Mailadresse lautet: info@cloudyas.com
Telefonnr. 0162/2384040 .. ob SMS, WhatsApp, Facetime,..
Du kannst dich auch über das folgende Kontaktformular bei mir melden.

TFP?

Ich bekomme häufig Anfragen, ob ich auch TFP-Shootings anbieten würde. Grundsätzlich sage ich dazu nicht nein. Ich erwarte nur dann etwas von dir:
– ein Konzept => du hast schon eine klare Vorstellung von dem, was du möchtest
– Location => du weißt auch bereits, wo du das gern umsetzen willst
– selbstständig sein => und du brauchst keine Tipps/Anweisungen, was du vor der Kamera tun sollst
Schick mir gern eine Anfrage mit deinem Konzept und ich melde mich bei dir zurück. 🙂

     

     

     

     

    * Ich nehme die Kleinunternehmer-Reglung (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz – UstG) in Anspruch. Ich weise in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

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    Thema von Anders Norén